Ein kurzer Stoß beim Ausparken, ein leichter Auffahrunfall – und am Stoßfänger ist scheinbar nur eine Schramme zu sehen. Da liegt der Gedanke nahe: „Das ist bestimmt nur eine Kleinigkeit.“

Doch wie groß ein Unfallschaden tatsächlich ist, lässt sich nicht immer an der Lackoberfläche erkennen. Für Fahrzeughalter stellt sich deshalb die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag oder sollte ein Kfz-Sachverständiger genauer hinsehen?

Der sichtbare Schaden erzählt nicht immer die ganze Geschichte

Hinter der äußeren Stoßfängerverkleidung liegen weitere Bauteile, die bei einem Anstoß betroffen sein können. Nicht alle Bereiche lassen sich von außen zuverlässig beurteilen. Je nach Schadenbild kann es deshalb notwendig sein, Anbauteile zu demontieren, um den tatsächlichen Schadenumfang festzustellen.

Auch beim Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde die Bedeutung solcher verdeckten Schäden und ihrer Dokumentation hervorgehoben. Eine äußerliche Besichtigung allein kann je nach Einzelfall nicht ausreichen. Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag

Ein kleiner sichtbarer Kratzer ist deshalb noch keine verlässliche Aussage über die Reparaturkosten. Umgekehrt bedeutet auch nicht jeder Parkrempler automatisch einen großen Schaden. Entscheidend ist die Prüfung am konkreten Fahrzeug.

Auch Assistenzsysteme können betroffen sein

Bei modernen Fahrzeugen kommt die verbaute Technik hinzu. Radarsensoren können beispielsweise hinter dem Stoßfänger sitzen. Verändert sich durch einen Anstoß ihre Einbaulage, kann das die Funktion eines Assistenzsystems beeinträchtigen.

DEKRA hat untersucht, wie sich eine falsche Ausrichtung von Sensoren auf Assistenzsysteme auswirkt. Dabei wurde auch eine veränderte Einbaulage des Heckradars betrachtet, wie sie nach einem Parkrempler vorkommen kann. Eine Sichtprüfung oder das alleinige Auslesen der Eigendiagnose genügt nach diesen Erkenntnissen nicht in jedem Fall, um solche Abweichungen zu erkennen. Quelle: DEKRA

Ob weitere Prüfungen erforderlich sind, hängt vom Fahrzeug, seiner Ausstattung und dem Schadenbild ab.

Brauche ich bei jedem Parkrempler ein Gutachten?

Nein. Bei einem eindeutig geringfügigen Schaden können ein Kostenvoranschlag und aussagekräftige Fotos ausreichen. Ein ausführliches Gutachten ist nicht automatisch bei jeder Schramme erforderlich.

Ist der Schadenumfang jedoch unklar, sollte zunächst fachlich eingeschätzt werden, welche Dokumentation sinnvoll ist. Die Frage lautet dabei: Was muss untersucht und festgehalten werden, damit sich der Schaden nachvollziehbar beurteilen lässt?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei Bagatellschäden kann die Erstattung dagegen entfallen. Deshalb sollten Erforderlichkeit und Kostenübernahme vor der Beauftragung geklärt werden; bei strittigen Haftungsfragen hilft ein Rechtsanwalt. Quelle: ADAC

Was Sie nach einem kleinen Zusammenstoß festhalten sollten

Sobald die Unfallstelle gesichert ist und die Situation es zulässt, hilft eine sorgfältige Dokumentation:

  • Fotografieren Sie die Unfallsituation und die beteiligten Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven.
  • Nehmen Sie sichtbare Schäden sowohl im Überblick als auch aus der Nähe auf.
  • Notieren Sie Kennzeichen, Kontaktdaten, Unfallort und Unfallzeit.
  • Halten Sie den Unfallhergang möglichst sachlich fest und sichern Sie gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen.

Der ADAC empfiehlt, Beweise und Angaben zum Unfall frühzeitig zu sichern. Das erleichtert die spätere Klärung. Quelle: ADAC-Unfallratgeber

Ihr Ansprechpartner in Erkrath und Mettmann

Sie sind unsicher, ob hinter einer Schramme mehr steckt?

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Kfz-Techniker-Meister unterstütze ich Sie in Erkrath, Mettmann und Umgebung bei der fachlichen Beurteilung Ihres Fahrzeugschadens. Dabei bringe ich meine praktische Erfahrung aus der Werkstatt ein und erläutere Ihnen die festgestellten Schäden verständlich.

Rufen Sie mich unter 0174 3149621 an. Gemeinsam klären wir, welcher nächste Schritt für Ihren Schaden sinnvoll ist.

Ihr Andreas Dittel
Sachverständigenbüro Andreas Dittel

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